Mein Mandant ist in diesem Verfahren von der Wirtschaftsstrafkammer wegen angeblichen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Auf die gegen das Urteil eingelegte Revision hat die Bundesanwaltschaft inzwischen in der Weise reagiert, dass sie den Antrag gestellt hat, das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer insgesamt aufzuheben und die Rechtssache an eine andere große Strafkammer des Landgerichts zurück zu verweisen.
In diesem Verfahren ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshof Mitte diesen Jahres zu rechnen. Ich bin zuversichtlich, dass das Urteil der Strafkammer beim Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird.